Verschiedene Rechnungsvorschriften parallel anwenden – HGB und IFRS in SAP Business ByDesign
02.01.2019
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen. Sie wurden vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben und verfolgen das Ziel losgelöst von nationalen Rechtsvorschriften die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse zu ermöglichen.
In SAP Business ByDesign können Sie lokal und international gültige Rechnungslegungswerke einpflegen. Neben dem Handelsgesetzbuch (HGB), den Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) usw. lassen sich auch die International Financial Reporting Standards (IFRS) hinzufügen.
Erfahrungen mit HGB und IFRS in SAP Business ByDesign:
Es können mehrere Rechnungslegungsvorschriften parallel angewendet werden. Dabei benötigen Sie für jede Rechnungslegungsvorschrift ein separates Rechnungslegungswerk. In der Vergangenheit haben wir mit Kunden gearbeitet, die sowohl nach HGB als auch IFRS ihren Jahresabschluss erstellen mussten. Der wesentliche Unterschied zu den Rechnungslegungsvorschriften des HGB besteht darin, dass statt der Bewertung zu Anschaffungskosten eine Bewertung zu Marktwerten und damit Informationen für Eigentümer oder Anteilseigner im Vordergrund stehen. Für unsere Kunden war es ebenso wichtig die Unterschiede in Miete, Leasing und sonstige Verpflichtungen korrekt zu berücksichtigen, da diese im IFRS nicht als Aufwand, sondern als Abschreibung verbucht werden.
Um mit zwei Rechnungslegungsvorschriften parallel zu arbeiten und parallel Buchungen durchführen zu können, legen Sie zwei Rechnungslegungswerke an und ordnen dem einen Ihre lokale Rechnungslegungsvorschrift und dem anderen die Rechnungslegungsvorschrift IFRS zu. Zusätzlich müssen Sie den Rechnungslegungswerken auch den nach den Rechnungslegungsvorschriften jeweils gültigen Kontenplan zuordnen, d.h., Sie verwenden unterschiedliche Kontenpläne. Das hat zur Konsequenz, dass bei automatischen Buchungen ein Geschäftsvorfall basierend auf der Kontenfindung automatisch in alle Rechnungslegungswerke gebucht und es werden separate Buchungsbelege erstellt. Bei manuellen Buchungen können Sie eingeben, ob die Buchung nur für ein einzelnes Rechnungslegungswerk gilt.
NEU Erlösbuchhaltung nach IFRS 15/ASC 606:
Auch die Erlösbuchhaltung gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS 15) ist nun in SAP Business ByDesign möglich. So können Sie für die Erlösrealisierung Erlöse aus Verträgen mit Kunden verwenden. Diese Vorschrift wurde vom International Accounting Standards Board (IASB) und Financial Accounting Standards Board (FASB) gemeinsam veröffentlicht.
In der Vorschrift IFRS15/ASC606 wird ein Fünf-Schritte-Modell beschrieben, das die Buchhalter durch den Vorgang der Erlösabgrenzung führt. Diese fünf Schritte sind:
- Identifizieren des Vertrags mit dem Kunden
- Identifizieren separater Leistungsverpflichtungen im Vertrag
- Bestimmen des Transaktionspreises und des Einzelverkaufspreis
- Zuordnen des Transaktionspreises der separaten Leistung zu den Verpflichtungen im Vertrag
- Erfassen der Erträge, wenn eine Leistungsverpflichtung erfüllt ist
Rechnungslegungswerk für IFRS nachträglich hinzufügen:
Sie arbeiten bereits längere Zeit mit SAP Business ByDesign und entscheiden sich nun nachträglich nach IFRS Bericht zu erstatten bzw. Sie werden nun verpflichtet auch nach IFRS Ihren Jahresabschluss zu erstellen? Kontaktieren Sie uns gerne. In der Vergangenheit haben wir auch hierzu eine Lösung gefunden.
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